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Archiwum kategorii: Międzynarodowa taryfa odszkodowawcza za łamanie praw człowieka

Międzynarodowa taryfa odszkodowawcza za łamanie praw ludzkich w stosunku do osoby.

Międzynarodowa  taryfa odszkodowawcza za łamanie praw ludzkich w stosunku do osoby.

Tłum. z j. niemieckiego : Maria Bejda, opracowanie wspólnie z Teresą Wojda. Tłumaczenie jest z wersji taryfy, która zniknęła z internetu, jest niedostępna. Poniżej podane są niemieckie okrojone wersje taryfy.

UWAGA !

Taryfa jest zawsze związana z każdym „pojedyńczym przypadkiem” złamania prawa, obok podana w pierwszej pozycji kwota-ryczałt odszkodowania od pomocnika a w drugiej kwota-ryczałt od szefa firmy dopuszczającej się przestępstwa, ustalana w zależności od indywidualnego przypadku. Odpowiadają oni prywatnie własnym majątkiem do trzeciego pokolenia włącznie ! Każdy człowiek ma prawo posługiwać się tą Międzynarodową Taryfą, w Polsce i na świecie, bez żadnych ograniczeń, w każdej sytuacji, do każdej instytucji, do każdego sądu.

Pomocne jest odniesienie się do polskich przepisów, pomimo, że zatwierdzonych przez osoby nie mające legitymacji Narodu Polskiego, bo wybierane w fałszowanych wyborach, też nawet w czasach PRL.
„Za złamanie moich praw ludzkich przysługuje mi odszkodowanie zgodnie z Międzynarodową Taryfą Odszkodowawczą, która jest załącznikiem do Międzynarodowego Paktu Praw Obywatelskich i Politycznych z 19.12.1966 r. , ratyfikowana przez Sejm PRL w 1977 r.
http://prawo.sejm.gov.pl/isap.nsf/DocDetails.xsp?id=WDU19770380167 Taryfy odszkodowawczej nie ma w języku polskim co oznacza, że jest ukrywana przez Narodem Polskim. https://amnesty.org.pl/wp-content/uploads/2016/04/Mie.. ) . Opracowano tłumaczenie z j. niemieckiego tej taryfy dla moich Rodaków, dostępnej w linku : https://wojdabejda.wordpress.com/category/miedzynarodowa-taryfa-odszkodowawcza-za-lamanie-praw-czlowieka/

1. Przeszkadzanie w swobodnym poruszaniu się, w zależności od indywidualnego przypadku: 500 € ryczałt, 1.000 € ryczałt

2. Groźba użycia środków przymusu – w zależności od indywidualnego przypadku: 3.000 € ryczałt, 10. 000 € ryczałt

3. Brak osobistego prawnie  uwierzytelnionego podpisu – każdy przypadek: 1.000 € ryczałt, 2000 € ryczałt

4. Zlekceważenie przez osobę publiczną obowiązku okazania dowodu tożsamości: 500 € ryczałt, 1.000 € ryczałt

5. Zlekceważenie urzędowego  obowiązku udostępnienia informacji publicznej : 1.000  € ryczałt,  2.000 € ryczałt

6. Za bezprawną i nielegalną korespondencję, zawierającą  błędy formalne i fałszywe stwierdzenia, zawarte między innymi, w ostrzeżeniach, karach administracyjnych, opłatach itp.: 500 € ryczałt, + 10-krotnie ,  1.000 € ryczałt, + 10-krotnie.

7. Nielegalne, nieważne przesyłki pocztowe: 500 € ryczałt, 1.000 € ryczałt

8. Upowszechnienie  dokumentów do publicznej wiadomości, które zostały oznaczone jako  „prywatne”, „ściśle poufne” lub „nie do publicznej wiadomości.” :                                    500 € ryczałt, 1.000 € ryczałt

9. Przekazanie lub zignorowanie pisemnej woli, oświadczenia woli pacjenta : 50.000 € ryczałt,  500.000 € ryczałt

10. Przymuszanie na służbie: 5.000 € ryczałt, 10.000 € ryczałt

11. Bezprawne odrzucenie (także odmowa przyjęcia ) papierów wartościowych  lub oświadczeń pod przysięgą, które zostały przedstawione przez wystawcę: 100.000 € ryczałt, 1.500,000 € ryczałt

12. Wstrzymanie, odrzucenie  papierów wartościowych celem uniemożliwienia wyrównania  stanu konta: 100.000 € ryczałt, 1.500.000 € ryczałt

13. Ściągnięcie pieniędzy bez sprawdzonego, oryginalnego tytułu długu – każdy przypadek : 50.000 € ryczałt,  200.000 € ryczałt

14. Zaangażowanie w doprowadzeniu do przymusu badań lekarskich i / lub psychiatrycznych : 100.000 € ryczałt,  2.000.0000 € ryczałt

15. Złamanie  umowy przez władze publiczne i / lub osoby publiczne : 100.000 € ryczałt,  2.000.0000 € minimum

16. Fałszerstwo stanu osobowego – każdy przypadek: 100.000 € ryczałt, 500.0000 € ryczałt

17. Dyskryminacja, przymus lub rasizm każdy przypadek: 100.000 € ryczałt, 500.0000 € ryczałt

18. Prześladowania polityczne, każdy przypadek: 100.000 € ryczałt, 500.0000 € ryczałt

19. Zastosowanie norm i przepisów związanych nazistowską historią (również przez analogię z artykułem 139 Niemieckiej Ustawy Zasadniczej): 100.000 € ryczałt, 400.000 € ryczałt

20. Publiczne wykorzystywanie w pracy  zawodowej  nazistowskich źródeł , nazw, i wzorców podporządkowania przywódców nazistowskich, nazistowskiej historii przeciwko innej osobie: 75.000 € ryczałt, € 500.000 ryczałt

21. Zastosowanie nieważnych, nieobowiązujących, niekonstytucyjnych, nielegalnych przepisów  prawnych: 250.000 € ryczałt, 1.000.000 € ryczałt

22. Stosowanie norm i przepisów, których ważność nie została złożona lub dowodów na okres po wydaniu przez przedstawienie oryginału lub kopii poświadczonej notarialnie wyznaczonego standardu:  250.000 € ryczałt, 3.000.000 € ryczałt

23. Egzekwowanie zasad nie potwierdzonych  prawidłowo państwowymi ustawami , bez  suwerennej legitymacji  jej wykonawców: 250.000 € ryczałt. 1.000.000 € ryczałt.

25.Wykonanie działań medycznych i / lub psychicznych  (np ekspertyz) wbrew woli osoby osoby : € 150,000 minimum. 10.000.000 €, co najmniej.

24. Wykonywanie  nieuprawnionych działań z przymusem (np. zajęcia komornicze, kary, faktury wstępne, etc. bez posiadania jednoznacznego statusu”urzędnika państwowego” :                            100.000 € ryczałt, 1.000.000 € ryczałt

26. Zabranie, konfiskata dokumentów tożsamości wbrew woli osoby  (np. paszportu, prawa jazdy, itd.) : 50.000 € minimalna. 200.000 € minimalna

27. Odrzucenie  prawomocnego  przedstawiciela : € 100.000 ryczałt,€ 500.000 ryczałt

28. Odrzucenie  jako prawomocnego przedstawiciela osoby trzeciej : € 100.000 ryczałt, € 500.000 ryczałt

29. Wtargnięcie do pojazdu bez wyraźnej i dobrowolnej zgody jego użytkownika : € 50.000 ryczałt, € 100.000 ryczałt

30. Działania bez podpisu i prawomocnej legitymacji pracownika państwowego albo urzędnika mianowanego : € 50.000 ryczałt, € 100.000 ryczałt

31. Wtargnięcie do używanego samolotu bez jej wyraźnej i dobrowolnej zgody jego użytkownika: € 50.000 ryczałt, € 100.000 ryczałt

32. Wtargnięcie na statek, łódź lub inny pojazd wodny bez wyraźnej i dobrowolnej zgody jego użytkownika : € 50.000 ryczałt, € 500.000 ryczałt

33. Wtargnięcie bez wyraźnej i dobrowolnej zgody na zamieszkały grunt wraz z dojściem : € 100.000 ryczałt,  przypadku, € 500.000 ryczałt,

34. Wtargnięcie na prywatne terytorium, bez wyraźnej i dobrowolnej zgody : € 100.000 ryczałt,  500,000 € ryczałt.

35. Wtargnięcie do mieszkania i przynależnych pomieszczeń, bez wyraźnej i dobrowolnej zgody: €100.000 ryczałt, €1.000.000 ryczałt  

36. Bezpośrednia przemoc fizyczna ( indywidualne działania, ciągnięcie, popychanie, uderzanie, wiązanie, kneblowanie, zakładanie  kajdanek  itp,  następstwa powstałe na wskutek ataku i poszczególnych działań) : 75.000 € każdy przypadek,  500.000 € każdy każdy przypadek

37. Bezpodstawne zatrzymanie w areszcie : € 250.000 ryczałt, € 5.000.000 ryczałt

38. Bezpodstawne przetrzymywanie w areszcie,  pozbawienie wolności : 5000 € za godzinę, 75 000 € za godzinę

39. Przeniesienie powiernictwa na  inną osobę o takim samym nazwisku lub podjęcie próby tego, bez wyraźnego nazywania tego procesu jako takiego : € 250.000 ryczałt, € 5.000.000 ryczałt

40. Bezpodstawne i wbrew woli osoby, przejęcie opieki, ubezwłasnowolnienie : € 250.000 ryczałt, 10.000.000 € ryczałt

41. Pozbawienie prawa opieki nad własnym dzieckiem lub adoptowanym – każde dziecko : 1.000.000 € ryczałt, 10.000.000 € ryczałt

42. Odebranie dzieci biologicznych i / lub dzieci adoptowanych : € 5.000.000 ryczałt, € 20.000.000 ryczałt

43.Rejestracja długów nieruchomości w hipotece : € 50.000 ryczałt, + rejestracja, € 200.000 ryczałt + rejestracja

44. Zgłoszenie  własności ruchomości do licytacji : € 100.000 ryczałt + aukcja  € 400.000 ryczałt + aukcja

45. Przeprowadzenie licytacji  własności / ruchomości: € 500.000 ryczałt + aukcja,  1.000.000 € ryczałt + suma

46 Nielegalne, bez rządowej i suwerennej legitymacji wystawienie tytułu licytacji : € 100.000 ryczałt + wysokość za tytuł   € 500.000 ryczałt + wysokość za tytuł

47. Łamanie praw człowieka – naruszenie godności ludzkiej, wbrew rezolucji ONZ 217 A  i / lub Europejskiej  Konwencji Praw Człowieka (EMRK) : € 150.000 ryczałt,  € 500.000 ryczałt

48. Pogwałcenie prawa międzynarodowego – IP66 (Międzynarodowy Pakt Praw Politycznych i obywatelskich 1966.) – traktat prawa międzynarodowego (ratyfikowany  przez Polskę w 1967 roku!) : € 150.000 ryczałt,  € 500.000 ryczałt

49. Utrata, odebranie mienia lub własności – w zależności od indywidualnego przypadku : Wartość własności lub mienia+ 25%, Wartość własności lub mienia+ 25%

50. Bezpodstawny akt oskarżenia osoby i / lub pełnomocnika : € 50.000 ryczałt, € 500.000 ryczałt

51. Bezprawne wnioski o ukaranie / represje  prawa : € 50.000 ryczałt,  € 300.000 ryczałt

52. Opłaty karne, represje, śledzenia, przymus, zniesławienie wobec krewnych poszkodowanej osoby (małżonka, partnera, dzieci i wnuków) : € 50.000 ryczałt, € 200.000 ryczałt

53. Zajęcie bez państwowej legitymacji komornika, pieniędzy, towarów, nieruchomości : € 50.000 ryczałt,  € 400.000 ryczałt

54. Wyłudzanie pieniędzy, towarów , nieruchomości  przez komornika bez państwowej legitymacji i bez uprawomocnionego wyroku suwerennego sądu, bez własnoręcznego podpisu sędziego: € 100.000 ryczałt,  € 500.000 ryczałt

55. Sprzeczna z prawem międzynarodowym, IP66,odmowa lub zaniżenie wypłaty świadczeń z ubezpieczenia na życie, z gwarancjami państwowymi : € 50.000 ryczałt, € 400.000 ryczałt

56. Sprzeczne z prawem międzynarodowym, IP66, dokonanie przymusowego zajęcia przez komornika nie posiadającego legitymacji państwowej, gwarantowanych przez państwo ubezpieczeń lub innych dochodów : € 100.000 ryczałt, € 500.000 ryczałt

57. Posłużenie się sprzeczną z prawem międzynarodowym (IP66), pisemną groźbą nakazu aresztowania podczas zajęć komorniczych: € 100.000 ryczałt, € 300.000 ryczałt

58. Sprzeczne z prawem międzynarodowym, IP66, dokonanie zajęcia komorniczego pod groźbą nakazu aresztowania : € 200.000 ryczałt,  € 800.000 ryczałt

59. Sprzeczne z ustawą zasadniczą złamanie dóbr osobistych, prywatnej autonomii : € 100.000 ryczałt, € 300.000 ryczałt

60. Złamanie zasad ochrony danych osobowych, podsłuchy telefoniczne, komputerowe szpiegostwo, przechwytywanie korespondencji w pomieszczeniach biurowych i handlowych : każdy przypadek: € 100.000 ryczałt,  € 200.000 ryczałt

61. Wezwanie do sądu, postępowanie sądowe, wydanie wyroku albo nakazu aresztowania, przez sąd, sędziego, sekretarza sądu, bez ważnej legitymacji suwerennego państwa : € 200.000 ryczałt,  € 500.000 ryczałt

62. Złożenie podpisu w celu uwierzytelnienia aktu administracyjnego, wyroku, postanowienia,  bez posiadania legitymacji suwerennego państwa : € 100.000 ryczałt,  € 200.000 ryczałt

63. Wezwanie do sądu, postępowanie sądowe, wydanie wyroku albo nakazu aresztowania, przez osobę lub pracownika, który nie jest obywatelem państwa : € 100.000 ryczałt,  € 200.000 ryczałt

64. Wezwanie do sądu, postępowanie sądowe, wydanie wyroku albo nakazu aresztowania, przez osobę lub pracownika sądu, który nie jest sądem państwowym lecz sądem fałszywym : € 100.000 ryczałt,  € 200.000 ryczałt

Międzynarodowa taryfa odszkodowawcza za łamanie praw ludzkich w stosunku do osoby.

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Łysa Góra, 15.12.2019 r.

Dajmy zdecydowany odpór wszystkim bezprawnym antyludzkim, antypolskim działaniom uzurpatorskich, nielegalnych, prywatnych firm handlowych żydowskiego zaborcy !  Niechaj poniższe zastrzeżenie praw autorskich dla każdego Suwerena-Polaka-Lechity dodaje każdemu odwagi i pewności w życiu codziennym, w bojkotowaniu i unikaniu kontaktów z szefami i pomocnikami prywatnych firm handlowych symulujących instytucje państwowe, kościelne, unijne, itp. Zjednoczeni w głębokim poczuciu Boskiej Wewnętrznej Mocy każdego Lechity do kreowania nowej szczęśliwej rzeczywistości, stańmy się pionierami i przewodnikami dla innych narodów !

Maria i Teresa z domu Znyk

POLSKI RUCH OPORU

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https://wojdabejda.wordpress.com/2019/12/17/niechaj-moce-lysej-gory-ochronia-lechistan-i-uzdrowia-lechitow/

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Allgemeine Gebührenordnung zu der AKZEPTANZ den AGBs und der Handelsordnung

Gebührenordnung in Gold oder Silber des Gewichtes der Kursstellung Euro/Gold/Silber vom Tag des Standes der AGB´s, hilfsweise in Euro angegeben der Internationale Völkerinitiative für die Gewährleistung des Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte und seinem Vollmachtgebers

 

 

Sache / Tatbestand –die Auflistung gilt immer bezogen auf jeden „Einzelfall!“

Je Erfüllungs- und

Verrichtungsgehilfe

Je Kaufmann (Prinzipal)

1

Behinderung des freien Weges / der freien Fahrt – Je Einzelfall

500 € pauschal

1.000€ pauschal

2

Androhung von Zwangsmaßnahmen – Je Einzelfall

3.000 € pauschal

10.000 € pauschal

3

Fehlende, nicht eigenhändige oder unvollständige gesetzliche Unterschrift – je Fall.

1.000 € pauschal

2.000 € pauschal

4

Missachtung Ausweispflicht von in der Öffentlichkeit handelnde Personen – je Fall.

500 € pauschal

1.000€ pauschal

5

Missachtung der öffentlichen Auskunftspflicht / Amtspflicht.

1.000 € pauschal

2.000 € pauschal

6

Bearbeitungsgebühren für Nötigungen zu Schreiben u. Antworten aufgrund rechts-

u. gesetzwidriger, formal und inhaltlich falscher Zustellungen u.a. auch Schreiben für Verwarnungen, Ordnungsgelder, Gebühren etc., Annahme von Angeboten jeglicher Art.

500 € pauschal

+ 10- facher Satz Forderung od. Preis

– Je Einzelfall

1.000 € pauschal

+ 10- facher Satz Forderung od. Preis

– Je Einzelfall

7

Unwirksame „Inlands-Zustellung“ – Je Einzelfall

500 € pauschal

1.000 € pauschal

8

Tragen von Dokumenten in die Öffentlichkeit, welche als „privat“, „streng privat und vertraulich“ oder „nicht für das öffentliche Protokoll“ gekennzeichnet wurden.

500 € pauschal

1.000 € pauschal

9

Übergehen / Ignorieren einer Patientenverfügung – Je Einzelfall

50.000 € pauschal

500.000 € pauschal

10

Unfreiwillige Dienstbarkeit.

5.000 € pauschal

10.000 € pauschal

11

Rechtswidriges Zurückweisen (auch Verweigerungen von Annahmen) von Wertpa-pieren oder Erklärungen unter Eid die durch den Herausgeber präsentiert wurden.

100.000 € pauschal

1.500.000 € pauschal

12

Einbehalten / Zurückbehalten von Wertpapieren, unter gleichzeitiger Weigerung das entsprechende Konto auszugleichen.

100.000 € pauschal

1.500.000 € pauschal

13

Inkasso ohne nachgewiesenen, originären Schuldtitel – Je Einzelfall

50.000 € pauschal

200.000 € pauschal

14

Verpflichtung und/oder Ausübung von Zugzwang zu einer ärztlichen und/oder psychiatrischen Untersuchung.

100.000 € pauschal

Je Einzelfall

2.000.0000 € pauschal

Je Einzelfall

15

Vertragsbruch durch öffentliche Stellen und/oder öffentliche Personen – pro Fall.

100.000 € pauschal

2.000.0000 € mind.

16

Personenstandfälschung – je Einzelfall

100.000 € pauschal

500.0000 € pauschal

17

Diskriminierung, Nötigung oder Rassismus – je Einzelfall

100.000 € pauschal

500.0000 € pauschal

18

Politische Verfolgung – je Einzelfall

100.000 € pauschal

500.0000 € pauschal

19

Der „Nazi-Zuschlag“: Anwendung von Normen u. sonstigen Vorschriften einer nationalsozialistischen Entstehungsgeschichte (auch analog Artikel 139 GG).

Zzgl. 30,00% der ursprüng-lichen Summe der Gesamt-rechnung auf Basis dieser Gebührenordnung, jedochmindestens 50.000 €

Zzgl. 30,00% der ursprüng-lichen Summe der Gesamt-rechnung auf Basis dieser Gebührenordnung, jedochmindestens 250.000 €

20

Öffentliche Führung von Berufsbezeichnungen mit nationalsozialistischer Entsteh-ungs- und/oder Einführungsgeschichte – oder die Unterstellung der Führung einer solchen Bezeichnung gegen den Herausgeber.

75.000 € pauschal

500.000 € pauschal

21

Anwendungungültiger, nichtiger od. rechts- u. gesetzwidriger Gesetze u. Verord- nungen (VO) , sowie grundgesetzwidriger (verfassungswidriger) Gesetze u. VO.

250.000 € pauschal

Je Einzelfall

1.000.000 € pauschal

Je Einzelfall

22

Anwendung von Normen und sonstigen Vorschriften, deren Gültigkeit auf Nach-frage nicht durch Vorlage des Originals oder der notariell beglaubigten Kopie der benannten Norm vorgelegt bzw. nachgewiesen wurden – je Einzelfall.

250.000 € pauschal

3.000.000 € pauschal

23

Vollstreckungen auf Grund nicht staatlich ordnungsgemäß zu Stande gekommener Gesetze – wie, ohne staatliche u. hoheitliche Legitimation des/der Ausführenden.

250.000 € pauschal

Je Einzelfall

1.000.000 € pauschal

Je Einzelfall

24

Durchführen von Maßnahmen unter Zwang (z.B. Pfändungen, Strafen, Beitrags-rechnungen, etc.) ohne zu hoheitlichem Handeln befugt zu sein oder sich nicht dies-bezüglich zweifelsfrei als „staatlicheAmtsperson“legitimiert zu haben.

100.000 € pauschal

Je Einzelfall

1.000.000 € pauschal

Je Einzelfall

25

Ausübung ärztlicher und/oder psychiatrischer Maßnahmen (z.B. Gutachten) gegen den Willen des Herausgebers.

150.000 € mind.

Je Einzelfall

10.000.000 € mind.

Je Einzelfall

26

Abnahme / Einziehung von Ausweisdokumenten gegen den Willen des Herausgebers (z.B. Reisepässe, Führerscheine, etc.).

50.000 € mind.

200.000 € mind.

27

Ablehnung von zweifelsfrei Bevollmächtigten des Herausgebers.

100.000 € pauschal

500.000 € pauschal

28

Ablehnung des Herausgebers als Bevollmächtigter einer Drittpartei.

100.000 € pauschal

500.000 € pauschal

29

Eindringen in das vom Herausgeber genutzte Fahrzeug ohne dessen explizite und freie Zustimmung.

50.000 € pauschal

Je Einzelfall

100.000 € pauschal

Je Einzelfall

 

Sache / Tatbestand – die Auflistunggilt immer bezogenauf jeden „Einzelfall!“

Je Erfüllungs- und

Verrichtungsgehilfe

Je Kaufmann (Prinzipal)

30

Eindringen in die vom Herausgeber genutzte Flugmaschine ohne dessen explizite und freie Zustimmung.

50.000 € pauschal

Je Einzelfall

100.000 € pauschal

Je Einzelfall

31

Eindringen in das vom Herausgeber genutzte Schiff, Boot oder sonstiges Wasser-fahrzeug ohne dessen explizite und freie Zustimmung.

50.000 € pauschal

Je Einzelfall

100.000 € pauschal

Je Einzelfall

32

Eindringen auf das vom Herausgeber bewohnte Grund / Flurstück ohne dessen explizite und freie Zustimmung.

50.000 € pauschal

Je Einzelfall

500.000 € pauschal

Je Einzelfall

33

Eindringen auf das Territorium des Herausgebers Tätigkeit ohne dessen explizite und freie Zustimmung.

100.000 € pauschal

Je Einzelfall

500.000 € pauschal

Je Einzelfall

34

Eindringen in die vom Herausgeber bewohnte Wohnung und sonstigen zugehörigen umbauten Raumes ohne dessen explizite und freie Zustimmung.

100.000 € pauschal

Je Einzelfall

1.00.000 € pauschal

Je Einzelfall

35

Handanlegen, physische Gewalt (Einzelne Handlungen, Ziehen, Rempeln, Schlagen, Fesseln, Knebeln, Handschellen anlegen, etc. – Handlungsfolgen bestehen aus einzelnen Handlungen) gegen den Herausgeber – Für jeden Einzelfall.

75.000 € jeweils

Je Einzelfall

500.000 € jeweils

Je Einzelfall

36

Verhaftung des Herausgebers.

250.000 € pauschal

5.000.000 € pauschal

37

Den Herausgeber in Haft halten, Freiheitsentzug.

5.000 € pro Stunde

75.000 € pro Stunde

38

Transfer der Treuhänderschaft für die Person / den Menschen mit gleichem Namen wie der Herausgeber oder der Versuch hierzu ohne explizites Benennen dieses Vorganges als solchen.

250.000 € pauschal

5.000.000 € pauschal

39

Unter Betreuung stellen des Herausgebers gegen seinen Willen ohne das Voraussetzen dieses Willens hierzu.

250.000 € pauschal

10.000.000 € pauschal

40

Entziehung des Sorgerechtsfür die leiblichen u./od. adoptierten Kinder – je Kind.

1.000.000 € pauschal

10.000.000€ pauschal

41

Wegnahme der leiblichen und/oder adoptierten Kinder.

5.000.000 € pauschal

20.000.000€ pauschal

42

Eintragung von Grundschulden auf Immobilienbesitz – je Einzelfall.

50.000 € pauschal

+ Eintragungssumme

200.000 € pauschal

+ Eintragungssumme

43

Beantragung-Zwangsversteigerungen auf Eigentums/Besitzes u. beweglicher Güter

100.000 € pauschal + Versteigerungssumme

400.000 € pauschal + Versteigerungssumme

44

Durchführung Zwangsversteigerungen in Eigentum/ Besitz u. beweglicher Güter

500.000 € pauschal + Versteigerungssumme

1.000.000 € pauschal + Versteigerungssumme

45

Rechts- u. gesetzeswidrige u. ohne staatliche und hoheitliche Legitimation erfolgte

Ausstellung von Bescheiden od. vollstreckbaren Bescheiden/Titeln – pro Fall.

100.000 € pauschal + Höhe Bescheid/Titel

500.000 € pauschal + Höhe Bescheid/Titel

46

Menschenrechtsverletzung – Verletzung der Menschenwürde nach UN Resolution 217 A (III) (AEMR) u./od. der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).

150.000 € pauschal

Je Einzelfall

500.000 € pauschal

Je Einzelfall

47

Verstoß u. Verletzung von Völkerrecht – IP66 (Internationale Pakt für bürgerl. u. politische Rechte 1966) – als völkerrechtlicher Vertag von der BRD 1973 ratifiziert!

150.000 € pauschal

Je Einzelfall

500.000 € pauschal

Je Einzelfall

48

Räumung / Abnahme von Besitz oder Eigentum – je Einzelfall.

Wert Besitz + 25 %

Wert Besitz + 25 %

49

Strafanzeigen gegen den Herausgeber u. od. gegen dessen Vollmachtnehmer.

50.000 € pauschal

500.000 € pauschal

50

Strafanzeigen/ Repressalien gegen den Recht()beistand/Rechtkonsulenten des Herausgebers.

50.000 € pauschal

Je Einzelfall

300.000 € pauschal

Je Einzelfall

51

Strafanzeigen/ Repressalien / Verfolgung / Nötigung / Diffamierung – gegen Fami-lienangehörige (Ehepartner, Lebensgefährten, Kinder u. Enkel des Herausgebers.

50.000 € pauschal

Je Einzelfall

200.000 € pauschal

Je Einzelfall

52

Beauftragung eines nicht staatlich legitimierten – also selbständigen Gerichtsvoll-ziehers u.a. mit der Eintreibung u. Pfändung von Geld/Gegenständen/Sachwerten.

50.000 € pauschal

Je Einzelfall

400.000 € pauschal

Je Einzelfall

53

Tätigwerden eines nicht staatlich legitimierten – also selbständigen Gerichtsvoll-ziehers mir der Eintreibung u. Pfändung von Geld/Gegenständen/Sachwerten.

100.000 € pauschal

Je Einzelfall

500.000 € pauschal

Je Einzelfall

54

Beantragung u./od. Abnahme der Eidesstattlichen Versicherung / Vermögensauf-stellung durch Zwang – entgegen internationalem Völkerrecht (IP66).

50.000 € pauschal

Je Einzelfall

400.000 € pauschal

Je Einzelfall

55

Tätigwerden eines nicht staatlich legitimierten – also selbständigen Gerichtsvoll-

ziehers bei der Abnahme der Eidesstattlichen Versicherung / Vermögensaufstellung durch Zwang – entgegen internationalem Völkerrecht (IP66).

100.000 € pauschal

Je Einzelfall

500.000 € pauschal

Je Einzelfall

56

Beantragung u./od. Ausstellung eines Haftbefehls zwecks Drohung und Nötigung zur Pfändung/Bezahlung u. Abnahme der Eidesstattlichen Versicherung/ Vermö-gensaufstellung durch Zwang – entgegen internationalem Völkerrecht (IP66).

100.000 € pauschal

Je Einzelfall

300.000 € pauschal

Je Einzelfall

57

Ausstellung u./od. Vollstreckung eines Haftbefehls zwecks Drohung u. Nötigung zur Pfändung/Bezahlung u. Abnahme der Eidesstattlichen Versicherung/ Vermögens-aufstellung durch Zwang – entgegen internationalem Völkerrecht u. IP66.

200.000 € pauschal

Je Einzelfall

800.000 € pauschal

Je Einzelfall

58

Verletzung od. Eingriff in die der gemäß Grundgesetz (GG) unabdingbar zugesicher-ten Grundrechte, Persönlichkeitsrechte od. Privatautonomie des Herausgebers.

100.000 € pauschal

Je Einzelfall/Grundrecht

300.000 € pauschal

Je Einzelfall/Grundrecht

59

Verletzung Datenschutzes, Abhören von Telefongesprächen, Ausspähung Computer

u. sonst. elektronischer Medien od. der Wohn- Büro- u. Geschäftsräume – je Fall.

100.000 € pauschal

Je Einzelfall

200.000 € pauschal

Je Einzelfall

60

Ladung / Verhandlung / Ausstellung eines Urteils od. Haftbefehls, eines nicht nach GG legitimierten staatlichen Gerichts u. staatlichen Richters od. Rechtspflegers.

200.000 € pauschal

Je Einzelfall

500.000 € pauschal

Je Einzelfall

61

Leisten einer Unterschrift, zwecks Beglaubigung eines Verwaltungsaktes/Urkunde/ Urteil usw. ohne staatliche u. hoheitliche Legitimation als „Urkunden-Beamter“.

100.000 € pauschal

Je Einzelfall

200.000 € pauschal

Je Einzelfall

https://staatenlos.info/ahb.html&nbsp; *dodane: 14.01.2018r.

Gebührenordnung in Euro aber vorzugsweise in Gold oder Silber (in Form von Münzen, Krüger Rand oder Maple Leaf) des Gewichtes der Kursstellung Euro/Gold/Silber vom Tage des Standes dieser AHB

PositionSache / TatbestandJe Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfe (Agent)Je Kaufmann (Prinzipal)
1Behinderung des freien Weges / der freien Fahrt.500 € pauschal1.000 € pauschal
2Androhung von Zwangsmaßnahmen.3.000 € pauschal10.000 € pauschal
3Fehlende, nicht eigenhändige oder unvollständige Unterschrift.100 € pauschal2.000 € pauschal
4Missachtung der Ausweispflicht durch in der Öffentlichkeit handelnde Personen.500 € pauschal1.000 € pauschal
5Missachtung der öffentlichen Auskunftspflicht / Amtspflicht.1.000 € pauschal2.000 € pauschal
6Bearbeitungsgebühren für Nötigungen zu Schreiben und Antworten aufgrund rechtswidriger, formal und inhaltlich falscher Zustellungen u.a. auch Schreiben für Verwarnungen, Ordnungsgelder, Gebühren etc.,

Annahme von Angeboten jeglicher Art.

300.- € pauschal plus 10 facher Satz der Forderung oder des Preises600.- € pauschal plus 10 facher Satz der Forderung oder des Preises
6Unwirksame „Inlands-Zustellung“.500 € pauschal1.000 € pauschal
7Tragen von Dokumenten in die Öffentlichkeit, welche als „privat“, „streng privat und vertraulich“ oder „nicht für das öffentliche Protokoll“ gekennzeichnet wurden.500 € pauschal1.000 € pauschal
8Übergehen / Ignorieren einer Patientenverfügung.50.000 € pauschal500.000 € pauschal
9Unfreiwillige Dienstbarkeit.5.000 € pauschal10.000 € pauschal
10Rechtswidriges Zurückweisen (auch Verweigerungen von Annahmen) von Wertpapieren oder Erklärungen unter Eid die durch den Herausgeber präsentiert wurden.100.000 € pauschal1.500.000 € pauschal
11Einbehalten / Zurückbehalten von Wertpapieren, unter gleichzeitiger Weigerung das entsprechende Konto auszugleichen.100.000 € pauschal1.500.000 € pauschal
12Inkasso ohne nachgewiesenen, originären Schuldtitel.50.000 € mindestens200.000 € mindestens
13Verpflichtung und/oder Ausübung von Zugzwang zu einer ärztlichen und/oder psychiatrischen Untersuchung.100.000 € pauschal2.000.000 € pauschal
14Vertragsbruch durch öffentliche Stellen und/oder öffentliche Personen.100.000 € pauschal2.000.000 € mindestens
15Personenstandfälschung.100.000 € pauschal1.000.000 € pauschal
16Diskriminierung oder Rassismus.100.000 € pauschal1.000.000 € pauschal
17Politische Verfolgung.100.000 € pauschal1.000.000 € pauschal
18Der „Nazi-Zuschlag“: Anwendung von Normen und sonstigen Vorschriften mit einer nationalsozialistischen Entstehungsgeschichte (auch analog Artikel 139 GG).Zzgl. 30,00% der ursprünglichen Summe der Gesamtrechnung auf Basis dieser Gebührenordnung, jedoch mindestens 50.000 €Zzgl. 30,00% der ursprünglichen Summe der Gesamtrechnung auf Basis dieser Gebührenordnung, jedoch mindestens 250.000 €
19Öffentliche Führung von Berufsbezeichnungen mit nationalsozialistischer Entstehungs- und/oder Einführungsgeschichte – oder die Unterstellung der  Führung einer solchen Bezeichnung gegen den Herausgeber.75.000 € pauschal500.000 € pauschal
20Anwendung ungültiger oder nichtiger oder rechts- oder grundgesetzwidriger (verfassungswidriger) Gesetze.250.000 € pauschal1.000.000 € pauschal
21Anwendung von Normen und sonstigen Vorschriften, deren Gültigkeit auf Nachfrage nicht durch Vorlage des Originals oder der notariell beglaubigten Kopie der benannten Norm vorgelegt bzw. nachgewiesen wurden.250.000 € pauschal3.000.000 € pauschal
22Vollstreckungen auf Grund nicht staatlich ordnungsgemäß zu Stande gekommener Gesetze.250.000 € pauschal1.000.000 € pauschal
23Durchführen von Maßnahmen unter Zwang (z.B. Pfändungen, Strafen, Beitragsrechnungen, etc.) ohne zu hoheitlichem Handeln befugt zu sein oder sich nicht diesbezüglich zweifelsfrei als staatliche Amtsperson legitimiert zu haben.100.000 € pauschal1.000.000 € pauschal
24Ausübung ärztlicher und/oder psychiatrischer Maßnahmen (z.B. Gutachten) gegen den Willen des Herausgebers.150.000 € mindestens10.000.000 € mindestens
25Abnahme / Einziehung von Ausweisdokumenten gegen den Willen des Herausgebers (z.B. Reisepässe, Führerscheine, etc.).50.000 € mindestens200.000 € mindestens
26Ablehnung von zweifelsfrei Bevollmächtigten des Herausgebers.100.000 € pauschal, zzgl. Schadensersatz500.000 € pauschal, zzgl. Schadensersatz
27Ablehnung des Herausgebers als Bevollmächtigter einer Drittpartei.100.000 € pauschal, zzgl. Schadensersatz500.000 € pauschal, zzgl. Schadensersatz
28Eindringen in das vom Herausgeber genutzte Fahrzeug ohne dessen explizite und freie Zustimmung.50.000 € pauschal100.000 € pauschal
29Eindringen in die vom Herausgeber genutzte Flugmaschine ohne dessen explizite und freie Zustimmung.50.000 € pauschal100.000 € pauschal
30Eindringen in das vom Herausgeber genutzte Schiff, Boot oder sonstiges Wasserfahrzeug ohne dessen explizite und freie Zustimmung.50.000 € pauschal100.000 € pauschal
31Eindringen auf das vom Herausgeber bewohnte Grund / Flurstück ohne dessen explizite und freie Zustimmung.50.000 € pauschal5.000.000 € pauschal
32Eindringen auf das Territorium des Herausgebers Tätigkeit ohne dessen explizite und freie Zustimmung.150.000 € pauschal5.000.000 € pauschal
33Eindringen in die vom Herausgeber bewohnte Wohnung und sonstigen zugehörigen umbauten Raumes ohne dessen explizite und freie Zustimmung.250.000 € pauschal5.000.000 € pauschal
34Handanlegen, physische Gewalt (Einzelne Handlungen, Ziehen, Rempeln, Schlagen, Fesseln, Knebeln, Handschellen anlegen, etc. – Handlungsfolgen bestehen aus einzelnen Handlungen) gegen den Herausgeber.75.000 €1.000.000 €
35Verhaftung.250.000 € pauschal5.000.000 € pauschal
36Den Herausgeber in Haft halten, Freiheitsentzug.5.000 € pro Stunde75.000 € pro Stunde
37Transfer der Treuhänderschaft für die Person mit gleichem Namen wie der Herausgeber oder der Versuch hierzu ohne explizites Benennen dieses Vorganges als solchen.250.000 € pauschal5.000.000 € pauschal
38Unter Betreuung stellen des Herausgebers gegen seinen Willen oder das Voraussetzen dieses Willens hierzu.2.500.000 € pauschal10.000.000 € pauschal

Es wird speziell in diesen Zusammenhang auf das universelle vom Schöpfer gegebene Naturrecht und auf die resultierende Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen verwiesen.

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948) – beschlossen von den Vereinten Nationen

Präambel

Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet,

da die Nichtanerkennung und Verachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei geführt haben, die das Gewissen der Menschheit mit Empörung erfüllen, und da verkündet worden ist, dass einer Welt, in der die Menschen Rede- und Glaubensfreiheit und Freiheit von Furcht und Not genießen, das höchste Streben des Menschen gilt,

da es notwendig ist, die Menschenrechte durch die Herrschaft des Rechtes zu schützen, damit der Mensch nicht gezwungen wird, als letztes Mittel zum Aufstand gegen Tyrannei und Unterdrückung zu greifen,

da es notwendig ist, die Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Nationen zu fördern,

da die Völker der Vereinten Nationen in der Charta ihren Glauben an die grundlegenden Menschenrechte, an die Würde und den Wert der menschlichen Person und an die Gleichberechtigung von Mann und Frau erneut bekräftigt und beschlossen haben, den sozialen Fortschritt und bessere Lebensbedingungen in größerer Freiheit zu fördern,

da die Mitgliedstaaten sich verpflichtet haben, in Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen auf die allgemeine Achtung und Einhaltung der Menschenrechte und Grundfreiheiten hinzuwirken,

da ein gemeinsames Verständnis dieser Rechte und Freiheiten von größter Wichtigkeit für die volle Erfüllung dieser Verpflichtung ist,

verkündet die Generalversammlung

diese Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als das von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal, damit jeder einzelne und alle Organe der Gesellschaft sich diese Erklärung stets gegenwärtig halten und sich bemühen, durch Unterricht und Erziehung die Achtung vor diesen Rechten und Freiheiten zu fördern und durch fortschreitende nationale und internationale Maßnahmen ihre allgemeine und tatsächliche Anerkennung und Einhaltung durch die Bevölkerung der Mitgliedstaaten selbst wie auch durch die Bevölkerung der ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Gebiete zu gewährleisten.

Artikel 1 (Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit)

Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen.

Artikel 2 (Verbot der Diskriminierung)

Jeder hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand.

Des Weiteren darf kein Unterschied gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebiets, dem eine Person angehört, gleichgültig ob dieses unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder sonst in seiner Souveränität eingeschränkt ist.

Artikel 3 (Recht auf Leben und Freiheit)

Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.

Artikel 4 (Verbot der Sklaverei und des Sklavenhandels)

Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel sind in allen ihren Formen verboten.

Artikel 5 (Verbot der Folter)

Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.

Artikel 6 (Anerkennung als Rechtsperson)

Jeder hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden.

Artikel 7 (Gleichheit vor dem Gesetz)

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.

Artikel 8 (Anspruch auf Rechtsschutz)

Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzt werden.

Artikel 9 (Schutz vor Verhaftung und Ausweisung)

Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden.

Artikel 10 (Anspruch auf faires Gerichtsverfahren)

Jeder hat bei der Feststellung seiner Rechte und Pflichten sowie bei einer gegen ihn erhobenen strafrechtlichen Beschuldigung in voller Gleichheit Anspruch auf ein gerechtes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht.

Artikel 11 (Unschuldsvermutung)

  1. Jeder, der wegen einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, hat das Recht, als unschuldig zu gelten, solange seine Schuld nicht in einem öffentlichen Verfahren, in dem er alle für seine Verteidigung notwendigen Garantien gehabt hat, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.
  2. Niemand darf wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die zur Zeit ihrer Begehung nach innerstaatlichem oder internationalem Recht nicht strafbar war. Ebenso darf keine schwerere Strafe als die zum Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung angedrohte Strafe verhängt werden.

Artikel 12 (Freiheitssphäre des Einzelnen)

Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.

Artikel 13 (Freizügigkeit und Auswanderungsfreiheit)

  1. Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen.
  2. Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.

Artikel 14 (Asylrecht)

  1. Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.
  2. Dieses Recht kann nicht in Anspruch genommen werden im Falle einer Strafverfolgung, die tatsächlich auf Grund von Verbrechen nichtpolitischer Art oder auf Grund von Handlungen erfolgt, die gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen verstoßen.

Artikel 15 (Recht auf Staatsangehörigkeit)

  1. Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.
  2. Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch das Recht versagt werden, seine Staatsangehörigkeit zu wechseln.

Artikel 16 (Eheschließung, Familie)

  1. Heiratsfähige Frauen und Männer haben ohne Beschränkung auf Grund der Rasse, der Staatsangehörigkeit oder der Religion das Recht zu heiraten und eine Familie zu gründen. Sie haben bei der Eheschließung, während der Ehe und bei deren Auflösung gleiche Rechte.
  2. Eine Ehe darf nur bei freier und uneingeschränkter Willenseinigung der künftigen Ehegatten geschlossen werden.
  3. Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.

Artikel 17 (Recht auf Eigentum)

  1. Jeder hat das Recht, sowohl allein als auch in Gemeinschaft mit anderen Eigentum innezuhaben.
  2. Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden.

Artikel 18 (Gedanken-, Gewissens-, Religionsfreiheit)

Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.

Artikel 19 (Meinungs- und Informationsfreiheit)

Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Artikel 20 (Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit)

  1. Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen.
  2. Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.

Artikel 21 (Allgemeines und gleiches Wahlrecht)

  1. Jeder hat das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter mitzuwirken.
  2. Jeder hat das Recht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern in seinem Lande.
  3. Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autorität der öffentlichen Gewalt; dieser Wille muss durch regelmäßige, unverfälschte, allgemeine und gleiche Wahlen mit geheimer Stimmabgabe oder in einem gleichwertigen freien Wahlverfahren zum Ausdruck kommen.

Artikel 22 (Recht auf soziale Sicherheit)

Jeder hat als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit und Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit sowie unter Berücksichtigung der Organisation und der Mittel jedes Staates in den Genuss der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen, die für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlich sind.

Artikel 23 (Recht auf Arbeit, gleichen Lohn)

  1. Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.
  2. Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.
  3. Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen.
  4. Jeder hat das Recht, zum Schutz seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten.

Artikel 24 (Recht auf Erholung und Freizeit)

Jeder hat das Recht auf Erholung und Freizeit und insbesondere auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigen bezahlten Urlaub.

Artikel 25 (Recht auf Wohlfahrt)

  1. Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung und notwendige soziale Leistungen gewährleistet sowie das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität oder Verwitwung, im Alter sowie bei anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.
  2. Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche wie außereheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.

Artikel 26 (Recht auf Bildung)

  1. Jeder hat das Recht auf Bildung. Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muss allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen.
  2. Die Bildung muss auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muss zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen oder religiösen Gruppen beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein.
  3. Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll.

Artikel 27 (Freiheit des Kulturlebens)

  1. Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben.
  2. Jeder hat das Recht auf Schutz der geistigen und materiellen Interessen, die ihm als Urheber von Werken der Wissenschaft, Literatur oder Kunst erwachsen.

Artikel 28 (Soziale und internationale Ordnung)

Jeder hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können.

Artikel 29 (Grundpflichten)

  1. Jeder hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, in der allein die freie und volle Entfaltung seiner Persönlichkeit möglich ist.
  2. Jeder ist bei der Ausübung seiner Rechte und Freiheiten nur den Beschränkungen unterworfen, die das Gesetz ausschließlich zu dem Zweck vorsieht, die Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten anderer zu sichern und den gerechten Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung und des allgemeinen Wohles in einer demokratischen Gesellschaft zu genügen.
  3. Diese Rechte und Freiheiten dürfen in keinem Fall im Widerspruch zu den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen ausgeübt werden.

Artikel 30 (Auslegungsregel)

Keine Bestimmung dieser Erklärung darf dahin ausgelegt werden, dass sie für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht begründet, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu begehen, welche die Beseitigung der in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten zum Ziel hat.

Beweisquellen: UN Department for General Assembly and Conference Management German Translation Service (Stand: 30.10.2009) http://www.ohchr.org/EN/UDHR/Pages/Language.aspx?LangID=ger

Amnesty International Deutschland
https://www.amnesty.de/alle-30-artikel-der-allgemeinen-erklaerung-der-menschenrechte

Allgemeine Handelsbedingungen und Gebührenordnung
Gebührenordnung in Euro aber vorzugsweise in Gold oder Silber des Gewichtes der Kursstellung Euro/Gold/Silber vom Tages des Standes dieser AGB
Position Sache / Tatbestand Je Erfüllungs- und
Verrichtungsgehilfe (Agent)
Je Kaufmann (Prinzipal)
1 Behinderung des freien Weges / der freien Fahrt 500 € pauschal 1.000 € pauschal
2 Androhung von Zwangsmaßnahmen. 3.000 € pauschal 10.000 € pauschal
3 Fehlende, nicht eigenhändige oder unvollständige
Unterschrift.
100 € pauschal 2.000 € pauschal
4 Missachtung der Ausweispflicht durch in der Öffentlichkeit
handelnde Personen.
500 €pauschal 1.000 € pauschal
5 Missachtung der öffentlichen Auskunftspflicht / Amtspflicht. 1.000 € pauschal 2.000 € pauschal
6 Bearbeitungsgebühren für Nötigungen zu Schreiben und
Antworten aufgrund rechtswidriger, formal und inhaltlich
falscher Zustellungen u.a. auch Schreiben für
Verwarnungen, Ordungsgelder, Gebühren, speziell
Abmahngebühren etc.
300.- € pauschal plus 10 facher Satz
der Forderung
600.- € pauschal plus 10 facher
Satz der Forderung
6 Unwirksame „Inlands-Zustellung“. 500 € pauschal 1.000 € pauschal
7 Tragen von Dokumenten in die Öffentlichkeit, welche als
„privat“, „streng privat und vertraulich“ oder „nicht für das
öffentliche Protokoll“ gekennzeichnet wurden.
500 € pauschal 1.000 € pauschal
Annahmen) von Wertpapieren oder Erklärungen unter Eid
die durch den Herausgeber präsentiert wurden.
100.000 € pauschal 1.500.000 € pauschal
11 Einbehalten / Zurückbehalten von Wertpapieren, unter
gleichzeitiger Weigerung das entsprechende Konto
auszugleichen.
100.000 € pauschal 1.500.000 € pauschal
12 Inkasso ohne nachgewiesenen, originären Schuldtitel. 50.000 € mindestens 200.000 € mindestens
13 Verpflichtung und/oder Ausübung von Zugzwang zu einer
ärztlichen und/oder psychiatrischen Untersuchung.
100.000 € pauschal 2.000.000 € pauschal
14 Vertragsbruch durch öffentliche Stellen und/oder öffentliche
Personen
100.000 € pauschal 2.000.000 € mindestens
15 Personenstandfälschung. 100.000 € pauschal 1.000.000 € pauschal
16 Diskriminierung oder Rassismus 100.000 € pauschal 1.000.000 € pauschal
17 Politische Verfolgung 100.000 € pauschal 1.000.000 € pauschal
18 Der „Nazi-Zuschlag“: Anwendung von Normen und
sonstigen Vorschriften mit einer nationalsozialistischen
Entstehungsgeschichte (auch analog Artikel 139 GG).
Zzgl. 30,00% der ursprünglichen
Summe der Gesamtrechnung auf
Basis dieser Gebührenordnung,
jedoch mindestens 50.000 €
Zzgl. 30,00% der ursprünglichen
Summe der Gesamtrechnung auf
Basis dieser Gebührenordnung,
jedoch mindestens 250.000 e
19 Öffentliche Führung von Berufsbezeichnungen mit
nationalsozialistischer Entstehungs- und/oder
Einführungsgeschichte – oder die Unterstellung der
Führung einer solchen Bezeichnung gegen den
Herausgeber.
75.000 € pauschal 500.000 € pauschal
20 Anwendung ungültiger oder nichtiger oder rechts- oder
grundgesetzwidriger (verfassungswidriger) Gesetze.
250.000 € pauschal 1.000.000 € pauschal
21 Anwendung von Normen und sonstigen Vorschriften, deren
Gültigkeit auf Nachfrage nicht durch Vorlage des Originals
oder der notariell beglaubigten Kopie der benannten Norm
vorgelegt bzw. nachgewiesen wurden.
250.000 € pauschal 3.000.000 € pauschal
22 Vollstreckungen auf Grund nicht staatlich ordnungsgemäß
zu Stande gekommener Gesetze.
250.000 € pauschal 1.000.000 € pauschal
23 Durchführen von Maßnahmen unter Zwang (z.B.
Pfändungen, Strafen, Beitragsrechnungen, etc.) ohne zu
hoheitlichem Handeln befugt zu sein oder sich nicht
diesbezüglich zweifelsfrei als staatliche Amtsperson
legitimiert zu haben.
100.000 € pauschal 1.000.000 € pauschal
24 Ausübung ärztlicher und/oder psychiatrischer Maßnahmen
(z.B. Gutachten) gegen den Willen des Herausgebers
150.000 € mindestens 10.000.000 € mindestens
25 Abnahme / Einziehung von Ausweisdokumenten gegen den
Willen des Herausgebers (z.B. Reisepässe, Führerscheine,
etc.).
50.000 € mindestens 200.000 € mindestens
26 Ablehnung von zweifelsfrei Bevollmächtigten des
Herausgebers
100.000 € pauschal, zzgl.
Schadensersatz
500.000 € pauschal, zzgl.
Schadensersatz
Diese Allgemeinen Handelsbedingungen und Gebührenordnung der Akademie für Sport, Medien & Lifestyle Swiss und aller in ihr handelnden Menschen und Personen, vertreten
durch den Vorstand, gelten für jegliche, handelsrechtliche, kommerzielle Beziehung zwischen dem Herausgeber und dem jeweiligen Anbieter, Vertragspartner, Stelle in der
Öffe
Allgemeine Handelsbedingungen und Gebührenordnung
Position Sache / Tatbestand Je Erfüllungs- und
Verrichtungsgehilfe (Agent)
Je Kaufmann (Prinzipal)
27 Ablehnung des Herausgebers als Bevollmächtigter einer
Drittpartei.
100.000 € pauschal, zzgl.
Schadensersatz
500.000 € pauschal, zzgl.
Schadensersatz
28 Eindringen in das vom Herausgeber genutzte Fahrzeug
ohne dessen explizite und freie Zustimmung.
50.000 € pauschal 100.000 € pauschal
29 Eindringen in die vom Herausgeber genutzte Flugmaschine
ohne dessen explizite und freie Zustimmung.
50.000 € pauschal 100.000 € pauschal
30 Eindringen in das vom Herausgeber genutzte Schiff, Boot
oder sonstiges Wasserfahrzeug ohne dessen explizite und
freie Zustimmung.
50.000 € pauschal 100.000 € pauschal
31 Eindringen auf das vom Herausgebe bewohnte Grund /
Flurstück ohne dessen explizite und freie Zustimmung.
50.000 € pauschal 5.000.000 € pauschal
32 Eindringen auf das Territorium des Herausgebers Tätigkeit
ohne dessen explizite und freie Zustimmung
150.000 € pauschal 5.000.000 € pauschal
33 Eindringen in die vom Herausgeber bewohnte Wohnung
und sonstigen zugehörigen umbauten Raumes ohne
dessen explizite und freie Zustimmung
250.000 € pauschal 5.000.000 € pauschal
34 Handanlegen, physische Gewalt (Einzelne Handlungen,
Ziehen, Rempeln, Schlagen, Fesseln, Knebeln,
Handschellen anlegen, etc. – Handlungsfolgen bestehen
aus einzelnen Handlungen) gegen den Herausgeber
75.000 € 1.000.000 €
35 Verhaftung 250.000 € pauschal 5.000.000 € pauschal
36 Den Herausgeber in Haft halten, Freiheitsentzug 5.000 € pro Stunde 75.000 € pro Stunde
37 Transfer der Treuhänderschaft für die Person / den
Menschen mit gleichem Namen wie der Herausgeber oder
der Versuch hierzu ohne explizites Benennen dieses
Vorganges als solchen
250.000 € pauschal 5.000.000 € pauschal
38 Unter Betreuung stellen des Herausgebers gegen seinen
Willen oder das Voraussetzen dieses Willens hierzu
2.500.000 € pauschal 10.000.000 € pauschal
39 Entziehung des Sorgerechts für die leiblichen und/oder
adoptierten Kinder.
1.000.000 €
pauschal pro Kind
10.000.000 €
pauschal pro Kind
40 Wegnahme der leiblichen und/oder adoptierten Kinder. 5.000.000 €
pauschal pro Kind
20.000.000 €
pauschal pro Kind
Diese Allgemeinen Handelsbedingungen und Gebührenordnung der Akademie für Sport, Medien & Lifestyle Swiss und aller in ihr handelnden Menschen und Personen, vertreten
durch den Vorstand, gelten für jegliche, handelsrechtliche, kommerzielle Beziehung zwischen dem Herausgeber und dem jeweiligen Anbieter, Vertragspartner, Stelle in der
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